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Barrieren im Netz halten potenzielle Kunden fern

Jeden Tag stoßen Menschen mit Behinderung oder Wahrnehmungseinschränkungen auf Hindernisse im Web: zu kleine Schriften, unlesbare Farbkontraste, fehlende Tastaturnavigation oder unklare Strukturen.

Kennst oder erlebst Du das auch?

Schriftgröße und Farbkontrast erschweren das Lesen – Deine Inhalte bleiben unzugänglich.

Fehlende Alternativtexte und Vorlesefunktionen schließen blinde und sehbehinderte Nutzer aus.

Verlorene Besucher:innen: Ohne Tastatursteuerung und Screenreader-Kompatibilität klicken potenziell interessierte Kunden genervt weg.

Abbruch bei Formularen: Menschen mit motorischen Einschränkungen scheitern an komplexen Kontaktformularen.

Verpasste Marktchancen: Ältere Zielgruppen und Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigungen bleiben ausgeschlossen.

Drei Personen diskutieren über einen Computerbildschirm, der Webinhalte anzeigt; eine Person sitzt im Rollstuhl, eine andere hält ein Tablet, und Sprechblasen weisen auf Zusammenarbeit und digitale Zugänglichkeit hin.
Eine große rote Schaltfläche mit weißem Text auf weißem Hintergrund, auf der steht: "Jetzt sofort erledigen".

Jetzt aufgeschobene Barrierefreiheit kostet Dich Kunden und Umsatz

Jede fehlende Zugänglichkeitsfunktion ist verlorenes Potenzial: Deine Google-Platzierung leidet, rechtliche Risiken häufen sich und Du verschwendest Budgets auf Marketing, das nicht alle erreicht.

Die gefährlichen Folgen für Dein Business:

• Umsatzverluste: Unsichtbar im Netz – Menschen mit Einschränkungen und deren Netzwerke bleiben außen vor.

• Rechtliches Risiko: Seit Juni 2025 drohen Bußgelder für nicht-konforme Angebote.

• Image-Schäden: Inklusive Unternehmen punkten mit sozialem Engagement – Du wirkst unmodern und unachtsam.

• Sichtbarkeitsverlust: Google wertet Barrierefreiheitsindikatoren – schlechte Accessibility führt zu niedrigeren Rankings.

• Kundenabwanderung: Unsichere Nutzer:innen wechseln rasch zur Konkurrenz, die ein inklusives Nutzungs­erlebnis bietet.

• Kostenexplosion: Nachträgliche Umbaumaßnahmen sind aufwendiger und teurer als eine direkte, ganzheitliche Integration.

Höre auf, mögliche Kunden zu verpassen

Barrier AIway

Deine Komplettlösung – schnell installiert, garantiert konform

Stell Dir vor, Du fügst mit wenigen Klicks alle wichtigen Funktionen für Sehbehinderte, Motorik-Eingeschränkte und kognitive Unterstützungen hinzu. Texte werden vorlesbar, Kontraste optimierbar und Navigation per Tastatur möglich – ganz ohne Programmieraufwand.

Deine Vorteile auf einen Blick:

Blitzschnelle Installation

Die Widget-Integration ist in WordPress einfach umzusetzen.

WCAG 2.1 AA & EU-konform

Rechtlich sicher, ohne Sonderlösungen.

Umfassende Assistenz-Profile

Textvergrößerung, Leseführer, Farbanpassungen, Vorlesefunktion - um nur einige davon zu nennen.

Responsive &
performance-freundlich

Keine Ladezeit-Einbußen, mobiles Design inklusive.

Echtes Nutzer-Feedback

Barrieren melden und direkt optimieren – kontinuierliche Verbesserung 4.0.

Deine Fragen -
unsere Antworten

Stichtag für das Inkrafttreten des Gesetzes ist der 28. Juni 2025. Ab diesem Datum müssen alle neu auf den Markt gebrachten Produkte sowie ab dann erbrachte Dienstleistungen barrierefrei gestaltet sein.

Zu den vom BFSG erfassten Produkten zählen unter anderem Geräte wie Computer, Tablets und Smartphones, internetfähige Fernsehgeräte, E-Book-Reader, sowie verschiedene Automaten – darunter beispielsweise Geld- und Fahrkartenautomaten – und Router.

Im Bereich der Dienstleistungen sind neben dem Personenverkehr auch Telefon- und Messenger-Dienste sowie Angebote im Bereich des elektronischen Handels betroffen. Auch zahlreiche Websites fallen unter diese Regelung – insbesondere Online-Shops, aber ebenso andere digitale Services wie Kontaktformulare oder Systeme zur Terminbuchung.

  1. Öffentliche Einrichtungen und staatliche Institutionen
    Bist Du in einer Behörde oder einer öffentlichen Einrichtung tätig, musst Du darauf achten, dass Websites und mobile Anwendungen barrierefrei zugänglich sind. Dazu gehören unter anderem Bundes- und Landesbehörden, Städte und Gemeinden, Universitäten, öffentliche Bibliotheken sowie alle Organisationen, die öffentliche Leistungen anbieten. Die Grundlage dafür bildet die EU-Richtlinie 2016/2102. In Deutschland wurde diese Vorgabe durch die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) umgesetzt.
  2. Unternehmen mit öffentlichen Dienstleistungen oder Aufträgen
    Auch Unternehmen können verpflichtet sein, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten – insbesondere dann, wenn sie öffentliche Aufgaben übernehmen oder im Auftrag staatlicher Stellen arbeiten. Dazu zählen beispielsweise Verkehrsbetriebe, Krankenhäuser, Banken oder Energieversorger, sofern ihre Leistungen der Allgemeinheit dienen oder in enger Zusammenarbeit mit öffentlichen Institutionen erbracht werden.
  3. Private Unternehmen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
    Ab dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für viele private Anbieter. Wenn Dein Unternehmen in einem der betroffenen Bereiche tätig ist, müssen digitale Angebote barrierefrei gestaltet sein. Dazu gehören vor allem:
    • Online-Shops und E-Commerce-Angebote
    • Banken und Finanzdienstleister
    • Telekommunikationsanbieter
    • Anbieter von Transport- und Reisebuchungsdiensten
    • Digitale Services wie E-Books oder Streaming-Plattformen

Das bedeutet, dass Websites, Apps und digitale Dienstleistungen so entwickelt werden müssen, dass sie den WCAG-Richtlinien entsprechen und von allen Menschen genutzt werden können.

  1. Anforderungen durch DSGVO und Gleichbehandlungsgesetze
    Selbst wenn Dein Unternehmen nicht direkt unter das BFSG fällt, kann Barrierefreiheit dennoch relevant sein. Die DSGVO verlangt, dass Informationen allen Nutzerinnen und Nutzern zugänglich gemacht werden. Zusätzlich stellt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) klar, dass niemand aufgrund von digitalen Barrieren benachteiligt werden darf.
  2. Unternehmen mit Blick auf Verantwortung, Image und Sichtbarkeit
    Auch ohne gesetzliche Verpflichtung kann sich eine barrierefreie Website lohnen. Viele Unternehmen setzen bereits heute bewusst auf barrierearme oder barrierefreie Lösungen. Gründe dafür sind häufig gesellschaftliche Verantwortung, ein positives Unternehmensimage oder bessere Chancen in Suchmaschinen. Gleichzeitig profitieren Nutzer von einer höheren Benutzerfreundlichkeit und einer klareren Struktur der Inhalte.

Angebote, die ausschließlich privat oder im rein geschäftlichen (B2B-) Bereich erfolgen, fallen nicht unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Außerdem gelten die Vorgaben des BFSG nicht für Kleinstunternehmen. Als solche gelten Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz bzw. einer Bilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro.

Wenn die Marktüberwachungsbehörde feststellt, dass Dein Online-Auftritt nicht barrierefrei ist, wirst Du zunächst dazu aufgefordert, die Barrierefreiheit herzustellen bzw. wiederherzustellen. Ignorierst Du diese Aufforderung mehrfach, kann die Behörde anordnen, dass Du Deinen elektronischen Geschäftsverkehr so lange einstellst, bis die Barrierefreiheit gewährleistet ist. Zusätzlich können Bußgelder in Höhe von mehreren tausend Euro verhängt werden.

Die Marktüberwachungsbehörde kann dabei entweder von sich aus aktiv werden oder durch Hinweise von Verbraucher*innen oder Verbänden zum Handeln aufgefordert werden.

Nein, unser Widget lässt sich per Copy-&-Paste in wenigen Minuten installieren. Wir erklären Dir auch in unserer Schritt für Schritt Anleitung, wo Du es installieren musst.

Wir erfüllen WCAG 2.1 Level AA, Section 508 und EU-Richtlinien. Du erhältst ein Zertifikat nach Abschluss.

Ja, wir passen Farben, Schriften und Logos anhand Deiner Corporate Identity bestmöglichst an.

Absolut – egal ob Du allein arbeitest oder ein Team hast: Du sparst Zeit, gewinnst neue Kundengruppen und sicherst Dir einen Wettbewerbsvorteil.

Und schon ein einziger neuer Auftrag durch Inklusion amortisiert die Kosten oftmals um ein Vielfaches.

Textskalierung, Farb- und Kontrastanpassung, Leseführer, Screenreader-Kompatibilität, Text-to-Speech um nur einige der wichtigsten Funktionen zu nennen

Deine Frage war nicht dabei?

Kein Problem – wir sind für Dich da! 

In unserem Hilfebereich findest Du ausführliche Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Produkte, KI-Nutzung, Inhalte und Ablauf.

Zögere nicht, uns zu kontaktieren! Schreibe uns gerne eine E-Mail oder rufe uns an.

Du kannst uns jederzeit über den Button „E-Mail senden“ – wir melden uns in der Regel innerhalb von 48 Stunden persönlich bei Dir zurück.

Wir beantworten gerne alle Deine Fragen und unterstützen Dich auf Deinem Weg zum Erfolg.
Denn Dein Erfolg ist unser Erfolg!

Deine Website ist die Visitenkarte Deines Unternehmens – lass keinen Kunden zurück!
Bereit für mehr Reichweite und Sicherheit?

Starte jetzt Deinen kostenlosen Barrierefreiheits-Check und setze neue Maßstäbe in Inklusion, Rechtssicherheit und Nutzerzufriedenheit. Mehr Reichweite, mehr Umsatz, mehr gutes Image – alles mit nur wenigen Klicks.

Starte heute, optimiere morgen und profitiere sofort von mehr Besuchern und zufriedenen Kunden!

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